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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Sascha Alexander Richter
Seevering 21
21629 Neu Wulmstorf
Deutschland
Kontakt:
Handy: +4915144940803

E-Mail: momentsofalexphotography@googlema
AGB´s
Einleitung: 
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und MOA Photography gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt MOA Photography (nachfolgend kurz MOA) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. 
"Fotos und Videos" im Sinne dieser AGB sind alle von MOA hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, etc.).
1. Vertragspartner, Anschrift 
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist, MOA Photography,
,vertreten durch Sascha Alexander Richter,
Seevering 21, 21629 Neu Wulmstorf 
Telefon: +4915144940803
E-Mail: momentsofalexphotography@googlemail.com Web: https://momentsofalex.de
2. Vertragsschluss 
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für MOA bezüglich des Termins der Foto- und/oder Videoerstellung nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 14 Tagen.
Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von MOA durch den Auftraggeber zustande.
Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber MOA ohne vorhergehendes Angebot von MOA stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung da. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots die MOA akzeptiert der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
3. Honorare
Für die Herstellung der Fotos und/oder Videos gilt das vereinbarte Honorar.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfoto- oder Hochzeitsvideografie / Foto- oder Videoreportage wird eine erste Anzahlung in Hohe von 50 % berechnet. 
MOA bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfoto- oder Hochzeitsvideografie / Foto- oder Videoreportage und den Betrag per E-Mail mit der Auftragsbestätigung. Hier wird der Betrag der Anzahlung und die Fälligkeit genannt. Die Zahlung ist per Überweisung zu begleichen.  
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung (50% des Honorars) die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MOA und bestätigt dadurch, noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. 
Die Anzahlung ist unverzüglich nach unterschreiben des Vertrages zu zahlen. Der zweite Teil des Honorars ist nach dem Auftrag zu bezahlen. Die Fotos und/oder Videos werden dem Auftraggeber erst übergeben, sobald das volle Honorar bezahlt wurde. 
An- und Abreisen von MOA erfolgen jeweils von Neu Wulmstorf aus. Die Reisekosten sind im Angebot enthalten oder separat aufgeführt. Übersteigt die An- und Abreise von MOA den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
Je gefahrenem Kilometer 1,00 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung, werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nachten.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie z.B., Eintritte für z.B. Seilbahnen etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 
Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die möglichen Mehrkosten zu tragen. MOA behalt den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde in Hohe von EUR 350 berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. 
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann MOA eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. 
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MOA auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von MOA vor dem vereinbarten Termin des Vertrags zurück, so verbleiben den getätigten Anzahlungen bei MOA. Wird der Termin zwei Monate vor Pflichterfüllung storniert, so sind 75 % des Auftragswertes an MOA zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regel unberührt. 
4. Eigentumsvorbehalt 
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online- Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von MOA. 
5. Ausführung der Vertragspflichten 
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und/oder Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von MOA ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. 
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers sind innerhalb von 7 Tagen zu beanstanden. Ansonsten wird dies in einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung zu vergüten. 
Bei MOA Photography gibt es keine begrenzte Anzahl an Fotos und/oder Videolänge, die pro Stunde gemacht werden. Alle Fotos und/oder Videosequenzen, die für MOA als gut befunden werden, werden dem Kunden bearbeitet übergeben.
MOA übergibt die ausgewählten Fotos und/oder Video für das Brautpaar innerhalb von 4-6 Wochen nach dem Termin. Die Fotos und/oder Video werden ausschließlich im JPEG/4K Format und in höchstmöglicher Auflösung bereitgestellt. Die Übergabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen 
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gaste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. MOA ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht wird. 
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. 
Insbesondere bei Halb- oder Ganztages - Buchungen sind MOA angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewahren.
MOA wählt die Fotos und/oder Video aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. 
MOA verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Onlinegalerien bleiben bis zu einem Jahr nach Auftragsabschluss (Hochzeitstermin) im Archiv. Originaldateien, auch RAW- Aufnahmen verbleiben bei MOA. 
Der Auftraggeber versichert sich, dass er an allen an MOA übergebenen Vorlagen das Vervielfältigung- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 
6. MITWIRKUNGSLEISTUNG BRAUTPAAR 
Die Parteien sind sich einig, dass exklusiv MOA oder einer seiner Partner, der einzige professionelle Foto- und/oder Videograf am Hochzeitstag ist. 
Das Brautpaar macht den Fotografen nicht für Bildaufnahmen verantwortlich, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras, Fotografen, Gäste oder durch Eingreifen weiterer Fotografen/Videografen überbelichtet werden oder deshalb nicht zustande kommen.
Das Brautpaar stellt sicher, dass MOA Zutritt zu den Räumen/ Feierlichkeiten erhält. 
Das Brautpaar holt von den Hochzeitsgästen, Standesbeamten, Pastoren etc. das Einverständnis ein, fotografiert zu werden. Möchte jemand nicht fotografiert werden, so ist das am Tag der Hochzeit MOA mitzuteilen. 
Das Brautpaar stellt sicher, dass in der jeweiligen Lokalität (Kirche, Hotel, Gastraum, Privatgebäude usw.) fotografiert werden darf und holt vorab das Einverständnis des Eigentümers ein.
Das Brautpaar trägt Sorge dafür, dass für MOA und ggf. dessen Erfüllungsgehilfe eine Sitzgelegenheit zur Verfügung steht. 
7. Gewährleistung/Haftung/Kündigung 
Gegen MOA gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht als grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens MOA verursacht worden ist. 
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschehen mit großer Sorgfalt. 
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag auch aus wichtigem Grund zu kündigen sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Inhaberin von MOA zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. 
Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von MOA kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfoto- oder videografen, der auf eigene Rechnungen seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 
Der Honorarvorschuss wird im Falle einer Verhinderung des Fotografen am Hochzeitstag in voller Höhe zurückerstattet.
Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Corona etc.)
nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten. 
MOA haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen, leistet MOA keinen Ersatz. 
MOA ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. MOA ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. 
MOA haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 
MOA haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Foto Materials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt MOA keine Haftung. 
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann MOA hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. 
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an MOA zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.
Die Rücksendung muss an die unter Ziffer. 1 dieser AGB genannten Anschrift gesendet werden. 
MOA wird soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 
Beanstandungen gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos/Video bzw. des Werkes schriftlich an MOA geltend zu machen. Danach gelten die Fotos/Video als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. 
Technisch einwandfreie Fotos/Video, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch MOA beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Das Video kann auf jedem Display unterschiedliche Farben haben, dafür haftet MOA nicht.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den ersten Bildern‘/Video ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 
Liefertermine für Fotos/Video sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von MOA bestätigt worden sind. MOA haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
8. Nutzungs- und Urheberrechte 
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei MOA. 
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MOA an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von MOA zu machen. 
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MOA über.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der MOA zw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung von MOA. 
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung, Filter u.a.) wird ausdrücklich untersagt. 
MOA darf bei Zustimmung der AGB´s die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Social Media, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.) sofern der Auftraggeber diese nicht ausdrücklich untersagt. Die Veröffentlichungsrechte unterliegen den aktuellen Bestimmungen der DGSVO. 
Bei allen Nutzungen (Online) freut sich MOA über eine Verlinkung in Form © Name Fotografen und/oder mit einem Verweis auf die Webseite https://moa-photography.myportfolio.com Bei der Nutzung auf Facebook oder Instagram ist auf den Nutzernamen des Fotografen in Form @moments_of_alex_photography_ zu verlinken. 
9. Datenschutz 
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönlicher Daten an MOA bekanntgegeben werden, ist MOA berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens MOA zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
MOA verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. 
10. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand 
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche Vertragsänderungen oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. 
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser AGB bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Thürnthenning. 
BETROFFENENRECHTE
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen die folgenden Rechte zu: 
Es besteht nach Art. 15 EU- DSGVO ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten. 
Nach Art. 16 EU-DSGVO besteht ein Recht auf Berichtigung falsch gespeicherter und Ergänzung unvollständiger Daten. 
Auf Grund von Art. 17 EU-DSGVO kann die Löschung gespeicherter Daten verlangt werden.
Aus Art. 18 EU-DSGVO ergibt sich das Recht zur Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten Daten. Es besteht ein Anspruch auf Übertragung der personenbezogenen Daten aus Art. 20 EU-DSGVO.
Bei Beschwerden steht der Weg zur zuständigen Datenschutzbehörde offen.
WIDERRUF
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht für die Verarbeitung der Daten gem. Art. 21 EU- DSGVO für solche Datenverarbeitungen besteht, die auf Grund von Art. 6 Abs. 1 lit. f) vorgenommen werden. 

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